Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für den Bereich „Förderung von familienergänzenden und -unterstützenden Maßnahmen" im Kinderland Poing e.V.
§ 1 - Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Förderbereiches im Verein sind:
Frau Petra Maulbetsch
Frau Dana Förster
Frau Barbara Vielhauer-Grassl
Frau Sandra Göttmann
Frau Claudia Finauer
Frau Martha Sachs
Frau Grit König
Frau Sabine Auer
Frau Sandra Kaplan
Frau Anne Veit
(2) Kraft dieser Geschäftsordnung sind ständiges Mitglied:
- die Gesamtleitungen der Kindertagesstätten in der Fresiengasse und der Sudetenstrasse
- der Vereinsvorsitzende bzw. ein vom Vorstand benanntes Mitglied
- je ein von den Elternvertretungen bestimmtes Mitglied aus jeder Kindertagesstätte
§ 2 - Ziel und Zweck
Der Förderbereich unterstützt den Verein finanziell mit geeigneten Maßnahmen - insbesondere
bei der Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Verkaufsbasare).
§ 3 - Verwendung der finanziellen Erlöse
(1) Die in § 1 genannten Mitglieder der Fördergruppe entscheiden nach freiem Ermessen, bzw.
aufgrund vorliegender Anträge ob und in welchem Umfange eine finanzielle Förderung von
familienergänzenden bzw. -unterstützenden Maßnahmen des Vereins erfolgt.
(2) Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Entscheidung kann
herbeigeführt werden, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder (siehe § 1)
anwesend ist.
§ 4 - Kassier
(1) Die Mitglieder gem. § 1 (1) bestimmen aus ihrem Kreis einen verantwortlichen Kassier, der
die Buchung und Verwendung der Mittel überwacht.
(2) Die Mittel werden auf einer gesonderten Buchungsstelle des Vereins geführt. Eine
Auszahlung darf nur aufgrund Anweisung der/des Kassiers erfolgen.
§ 5 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Fördergruppe erfolgt durch Benennung. Hierzu ist die einfache
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder nach § 1 (1) erforderlich (Ausnahme: die Kraft
Geschäftsordnung bestellten Mitglieder).
§ 6 - Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Erklärung des Austritts.
(2) Eine Nachwahl eines Mitglieds ist erforderlich, sofern die Anzahl weniger als 5 Mitglieder
nach § 1 (1) beträgt.
§ 7 - Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung wurden vom derzeitigen Organisationsteam (§ 1 (1) beschlossen
und tritt mit Wirkung vom 01.09.2004 in Kraft.
(2) Künftige Änderungen der Geschäftsordnung sind nur mit einfacher Stimmenmehrheit der zur
Sitzung eingeladenen Mitglieder der Fördergruppe gemäß § 1 (1) möglich.
Poing, 30. August 2004